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   BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1032/18   

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https://dejure.org/2018,18313
BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1032/18 (https://dejure.org/2018,18313)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.2018 - 2 BvR 1032/18 (https://dejure.org/2018,18313)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 2018 - 2 BvR 1032/18 (https://dejure.org/2018,18313)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung von mehreren hundert erkennbar aussichtslosen Verfassungsbeschwerden - Verdopplung der Gebührenhöhe gegenüber vorhergehender ...

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung i.R.d. Beratungshilfe

  • rewis.io

    Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung von mehreren hundert erkennbar aussichtslosen Verfassungsbeschwerden - Verdopplung der Gebührenhöhe gegenüber vorhergehender ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93a Abs. 2
    Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung i.R.d. Beratungshilfe

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer offensichtlich unzureichend substantiierten Verfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung von mehreren hundert erkennbar aussichtslosen Verfassungsbeschwerden - Verdopplung der Gebührenhöhe gegenüber vorhergehender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1032/18
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch solche erkennbar substanzlosen Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 27.09.2017 - 2 BvR 1691/17

    Nachträgliche Auferlegung einer Missbrauchsgebühr wegen unrichtigen

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1032/18
    Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch solche erkennbar substanzlosen Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. September 2005 - 2 BvR 1435/05 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2017 - 2 BvR 1691/17 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1032/18
    Dies gilt auch hinsichtlich des Ausspruchs über die Missbrauchsgebühr (vgl. BVerfGE 133, 163 ).
  • BVerfG, 04.04.2018 - 2 BvR 412/18

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei Einlegung von mehreren hundert im

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2018 - 2 BvR 1032/18
    Bereits mit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2018 - 2 BvR 412/18 - wurde dem Beschwerdeführer eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 Euro auferlegt.
  • BVerfG, 08.08.2018 - 2 BvR 1342/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung sowie unzureichender

    Bereits mit Beschlüssen der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2018 - 2 BvR 412/18 - und vom 26. Juni 2018 - 2 BvR 1032/18 - wurden dem Beschwerdeführer unter Darlegung der maßgeblichen Gründe Missbrauchsgebühren in Höhe von 500 Euro und 1.000 Euro auferlegt, nachdem er erfolglos hunderte im Wesentlichen wortgleiche Verfassungsbeschwerden erhoben hatte.
  • OLG Bamberg, 04.12.2020 - 8 EK 53/20

    Angemessene Dauer eines Beratungshilfeverfahrens bei Vielzahl von Anträgen und

    Die Beratungshilfe sei zu einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 06.07.2018, 2 BvR 1032/18, beantragt worden.
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